Monat: August 2019
Ästhetisch-plastische Chirurgen rufen nach schärferen Regeln für Schönheitschirurgie
Nach einem Todesfall im Rahmen einer Povergrößerung, welche in Düsseldorf von einem Internisten durchgeführt wurde, fordern wir Plastisch-ästhetische Chirurgen eine Regelung, wer solche Eingriffe durchführen darf. Außerdem fordern wir eine exakte Regelung, wer sich als Schönheitschirurg oder Kosmetischer Chirurg bezeichnen darf. Bislang gibt es hierzu keine Regelung. Selbst ein Anästhesist kann sich Schönheitschirurg nennen u. z.B. eine Brustvergrößerung oder eine Nasenkorrektur durchführen. Lesen Sie hierzu den Bericht aus dem Ärzteblatt.