In einer Düsseldorfer Schönheitsklinik kam es erneut zu einem Todesfall wie hier im Ärzteblatt berichtet.
Bemerkenswert ist, dass der sog. Schönheitschirurg in diesem Fall gar kein Chirurg ist, sondern ein ausgebildeter Internist. In Deutschland ist dies tatsächlich erlaubt. Selbstverständlich können bei jeder Operation Komplikationen auftreten. Dennoch sollten sich die Patienten genau informieren, wer operiert und wo ihr Operateur das gerlernt hat. Bei Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist die ästhetische Chirurgie teil der 6-jährigen Facharztausbildung. Das gibt es sonst bei keiner anderen Facharztgruppe.