Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich einer sog. Schönheitsoperation zu unterziehen, sollten Sie wissen, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Schönheitschirurgen und einem Plastischen Chirurgen.
Leider ist der Begriff Schönheitschirurg nicht geschützt, d.h. jeder Arzt kann sich so nennen und sog. Schönheitsoperationen durchführen, egal ob er hierzu eine Ausbildung durchlaufen hat.
Ein Facharzt für Plastische Chirurgie hat hingegen eine Ausbildung an einer Abteilung für Plastische Chirurgie durchlaufen und eine Mindestanzahl an ästhetischen Operationen durchgeführt. Übrigens ist der Facharzt für Plastische Chirurgie das Gleiche wie der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Vor einigen Jahren wurde die Bezeichnung erweitert um zu verdeutlichen, dass nur die Plastischen Chirurgen auch in der ästhetischen Chirurgie ausgebildet sind.